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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 15 U 308/08   

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https://dejure.org/2011,25155
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 15 U 308/08 (https://dejure.org/2011,25155)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.04.2011 - L 15 U 308/08 (https://dejure.org/2011,25155)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. April 2011 - L 15 U 308/08 (https://dejure.org/2011,25155)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 15 U 308/08
    Erforderlich ist nach gefestigter Rechtsprechung des BSG sowohl zu der Vorgängervorschrift des § 551 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) als auch zu der weitgehend übereinstimmenden Nachfolgevorschrift des § 9 Abs. 2 SGB VII, in der das BSG auch immer wieder betont hat, dass diese Vorschrift keine "Härteklausel" enthält, nach der jede durch eine versicherte Tätigkeit verursachte Krankheit als Wie-BK anzuerkennen wäre (BSGE 79, 250; Urteil vom 04.06.2002 - B 2 U 20/10 R - Urteil vom 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R - Urteil vom 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R - jeweils m.w.N.) mithin eine gruppentypische Risikoerhöhung, die sich auf das allgemeine Auftreten einer Krankheit innerhalb dieser Gruppe bezieht.

    Ob eine Krankheit innerhalb einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert in der Regel den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um dann daraus schließen zu können, dass die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BSGE 79, 250).

  • BSG - B 2 U 20/10 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 15 U 308/08
    Erforderlich ist nach gefestigter Rechtsprechung des BSG sowohl zu der Vorgängervorschrift des § 551 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) als auch zu der weitgehend übereinstimmenden Nachfolgevorschrift des § 9 Abs. 2 SGB VII, in der das BSG auch immer wieder betont hat, dass diese Vorschrift keine "Härteklausel" enthält, nach der jede durch eine versicherte Tätigkeit verursachte Krankheit als Wie-BK anzuerkennen wäre (BSGE 79, 250; Urteil vom 04.06.2002 - B 2 U 20/10 R - Urteil vom 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R - Urteil vom 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R - jeweils m.w.N.) mithin eine gruppentypische Risikoerhöhung, die sich auf das allgemeine Auftreten einer Krankheit innerhalb dieser Gruppe bezieht.

    Andererseits reichen dafür vereinzelte Meinungen einzelner Sachverständiger grundsätzlich nicht aus (BSG, Urteil vom 21.01.1997 - 2 RU 7/96 - Urteil vom 04.06.2002 a.a.O.).

  • BSG, 21.01.1997 - 2 RU 7/96

    Anerkennung des Bronchialkarzinoms eines als Teerwerker und Bitumenwerker

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 15 U 308/08
    Andererseits reichen dafür vereinzelte Meinungen einzelner Sachverständiger grundsätzlich nicht aus (BSG, Urteil vom 21.01.1997 - 2 RU 7/96 - Urteil vom 04.06.2002 a.a.O.).
  • BSG, 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - beachtlicher Verfahrensfehler gem § 62

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 15 U 308/08
    Erforderlich ist nach gefestigter Rechtsprechung des BSG sowohl zu der Vorgängervorschrift des § 551 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) als auch zu der weitgehend übereinstimmenden Nachfolgevorschrift des § 9 Abs. 2 SGB VII, in der das BSG auch immer wieder betont hat, dass diese Vorschrift keine "Härteklausel" enthält, nach der jede durch eine versicherte Tätigkeit verursachte Krankheit als Wie-BK anzuerkennen wäre (BSGE 79, 250; Urteil vom 04.06.2002 - B 2 U 20/10 R - Urteil vom 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R - Urteil vom 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R - jeweils m.w.N.) mithin eine gruppentypische Risikoerhöhung, die sich auf das allgemeine Auftreten einer Krankheit innerhalb dieser Gruppe bezieht.
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Legasthenie - Dyskalkulie

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 15 U 308/08
    Erforderlich ist nach gefestigter Rechtsprechung des BSG sowohl zu der Vorgängervorschrift des § 551 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) als auch zu der weitgehend übereinstimmenden Nachfolgevorschrift des § 9 Abs. 2 SGB VII, in der das BSG auch immer wieder betont hat, dass diese Vorschrift keine "Härteklausel" enthält, nach der jede durch eine versicherte Tätigkeit verursachte Krankheit als Wie-BK anzuerkennen wäre (BSGE 79, 250; Urteil vom 04.06.2002 - B 2 U 20/10 R - Urteil vom 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R - Urteil vom 20.07.2010 - B 2 U 19/09 R - jeweils m.w.N.) mithin eine gruppentypische Risikoerhöhung, die sich auf das allgemeine Auftreten einer Krankheit innerhalb dieser Gruppe bezieht.
  • SG Aachen, 16.03.2012 - S 6 U 63/10

    Sonnenbedingter Hautkrebs eines Dachdeckers ist Berufskrankheit

    Erforderlich ist grundsätzlich der Nachweise einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, weil nur so mit der erforderlichen Sicherheit darauf geschlossen werden kann, dass die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BSG, Urteil vom 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R = juris, Rdnr. 29; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.04.2011 - L 15 U 308/08 = juris, Rdnr. 19).
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